Das BAFU kann die Frist nach Artikel 55 Absatz 3 für die Abgabe von Emissionsrechten des Jahres 2021 auf einen Termin nach dem 30. April 2022 verschieben, wenn sich die Berechnung der Menge der Emissionsrechte, die kostenlos zugeteilt werden, verzögert.
Emission reductions achieved outside Switzerland up to 2021 may be counted if:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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