1 Der Inhaber des Wechsels ist nicht verpflichtet, die Zahlung vor Verfall anzunehmen.
2 Der Bezogene, der vor Verfall zahlt, handelt auf eigene Gefahr.
3 Wer bei Verfall zahlt, wird von seiner Verbindlichkeit befreit, wenn ihm nicht Arglist oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Er ist verpflichtet, die Ordnungsmässigkeit der Reihe der Indossamente, aber nicht die Unterschriften der Indossanten zu prüfen.
1 In the event of non-payment of a bill at maturity, the holder has right of recourse against the endorser, the drawer and the other parties liable on the bill.
2 The holder has the same right even before maturity:
819 This Art. consists of a single paragraph in the French and Italian texts.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.