1 Der Bezogene kann vom Inhaber gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen.
2 Der Inhaber darf eine Teilzahlung nicht zurückweisen.
3 Im Falle der Teilzahlung kann der Bezogene verlangen, dass sie auf dem Wechsel vermerkt und ihm eine Quittung erteilt wird.
Where the bill of exchange is not presented for payment within the time limit laid down in Article 1028, the obligor may deposit the bill amount with the competent authority at the risk and expense of the holder.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.