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Die Finanzhilfe des Bundes wird jährlich in zwei Teilzahlungen geleistet. Die Teilzahlungen richten sich nach den erbrachten Leistungen und dem Grad der Zielerreichung in den vorangegangenen Monaten.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.