1 Ortsfeste Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss der Anleitung zur vorgesehenen Verwendung ihrer Bestandteile installiert werden und den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
2 Die anerkannten Regeln der Technik sind von der Person, welche die Montage durchgeführt hat, zu dokumentieren. Diese Dokumente werden der Eigentümerin oder dem Eigentümer der ortsfesten Anlagen übergeben.
3 Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss diese Dokumente so lange aufbewahren, wie die Anlage in Betrieb ist. Sie oder er stellt sie dem BAKOM auf Verlangen zur Verfügung.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.