Die OZD erhebt für die Veröffentlichung der Ergebnisse und für die statistischen Dienstleistungen Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 20039 über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.
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