Se le parti convengono di protrarre l’affitto per almeno tre anni oltre la durata di protrazione legale, per tutta la durata della protrazione è ammissibile un supplemento di fitto del 15 per cento.
1 Der Pachtzins für Gewerbe bedarf der Bewilligung.
2 Der Verpächter muss den Pachtzins innert dreier Monate seit dem Pachtantritt oder der mit dem Pächter vereinbarten Anpassung bewilligen lassen. Wird der Pachtzins angepasst, weil der Bundesrat die Sätze für die Bemessung des Pachtzinses geändert hat, so ist keine Bewilligung nötig. Auf Begehren einer Partei erlässt die Behörde über den zulässigen Umfang der Anpassung eine Feststellungsverfügung.
3 Erhält die vom Kanton bezeichnete Behörde Kenntnis von einem nichtbewilligten Pachtzins, so leitet sie das Bewilligungsverfahren ein.
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