a. Ein Kläger, der einen Rechtsstreit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen wünscht, hat jedem Beklagten und dem geschäftsführenden Organ ein Schriftstück zuzuleiten, das folgende Angaben enthält:
b. Das geschäftsführende Organ übermittelt jeder Vertragspartei sowie dem Vorsitzenden der Gruppe umgehend eine Abschrift des ihm nach Buchstabe a zugeleiteten Schriftstücks.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.