3. Non appena la presente Convenzione sarà entrata in vigore, il depositario la registrerà presso le Nazioni Unite.
1. Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
2. Für jeden Staat, der dieses Übereinkommen nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt es am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
3. Der Depositar lässt dieses Übereinkommen sogleich nach seinem Inkrafttreten bei den Vereinten Nationen registrieren.
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