1. Tutti i documenti, gli incartamenti, le deposizioni e altro materiale probatorio trasmessi in applicazione del presente Trattato sono esenti dalla legalizzazione, dall’autenticazione o da altre formalità.
2. I documenti, gli incartamenti, le deposizioni e altro materiale probatorio trasmessi dall’Autorità centrale dello Stato richiesto sono accettati come prove senza altri requisiti formali o attestati di autenticazione.
3. La lettera di trasmissione dell’Autorità centrale garantisce l’autenticità dei documenti trasmessi.
1. Entspricht das Ersuchen nicht den Bestimmungen dieses Vertrags, so teilt die Zentralbehörde des ersuchten Staates dies der Zentralbehörde des ersuchenden Staates unverzüglich mit und verlangt eine Abänderung oder Ergänzung des Ersuchens; vorbehalten bleibt die Anordnung vorläufiger Massnahmen nach Artikel 8.
2. Erscheint das Ersuchen vertragskonform, so leitet die Zentralbehörde des ersuchten Staates es unmittelbar an die für die Ausführung zuständige Behörde weiter.
3. Nach Ausführung des Ersuchens übermittelt die zuständige Behörde das Ersuchen sowie die gesammelten Informationen und Beweismittel der Zentralbehörde des ersuchten Staates. Die Zentralbehörde vergewissert sich, dass das Ersuchen vollständig und ordnungsgemäss ausgeführt ist, und teilt die Ergebnisse der Zentralbehörde des ersuchenden Staates mit.
4. Absatz 3 dieses Artikels steht einer teilweisen Ausführung des Ersuchens nicht entgegen.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.