1 La maison de jeu désigne une ou plusieurs personnes qualifiées qui constituent le service de lutte contre le blanchiment d’argent.
2 Le service de lutte contre le blanchiment d’argent remplit les tâches suivantes:
1 Die Spielbank erlässt interne Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Darin legt sie unter Berücksichtigung des Vertriebskanals fest, mit welchen Massnahmen sie die Sorgfaltspflichten nach dem GwG und dieser Verordnung erfüllt. Für jede Massnahme beschreibt sie die Vorgehensweise, die eingesetzten Ressourcen und die verwendeten Hilfsmittel.
2 Die Richtlinien sind vom Verwaltungsrat oder vom obersten Geschäftsführungsorgan zu verabschieden.
3 Sie sind den mit der Umsetzung betrauten Mitarbeitenden in geeigneter Weise bekannt zu geben.
4 Die Spielbank reicht der ESBK sämtliche Änderungen der Richtlinien ein. Die ESBK kann diese Änderungen untersagen.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.