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1 Bei Mehrfachbezug von Veröffentlichungen ausserhalb des Online-Bereichs wird Bezügerkreisen mit unentgeltlichem oder ermässigtem Einzelbezug ab dem zweiten Exemplar ein Mengenrabatt von 20 Prozent berechnet.
2 Bei Mehrfachnutzung digitaler Angebote wird für Bezügerkreise mit unentgeltlichem oder ermässigtem Einzelbezug die Gebühr für Mehrfachnutzung digitaler Angebote berechnet (Anhang).
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