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1 Eine Gebühr einschliesslich Auslagen muss bezahlen, wer eine Dienstleistung nach Artikel 1 beansprucht. Eine Entschädigung muss bezahlen, wer eine solche Dienstleistung zwecks kommerzieller Verwendung beansprucht.
2 Sind für eine Dienstleistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften sie solidarisch.
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