Der Bundesrat bezeichnet auf dem Verordnungsweg den Zeitpunkt, an dem die Mobilien auf die ETH und Forschungsanstalten zu Eigentum übergehen.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.