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1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.
2 Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.