et
le gouvernement de la République de Corée
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Republik Korea
(nachstehend «Vertragspartei» oder «Vertragsparteien») genannt,
geleitet vom Wunsch, im Bereich Verteidigung zusammenzuarbeiten sowie
vom Willen, die unter dem vorliegenden Abkommen ausgetauschten klassifizierten militärischen Informationen zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen:
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.