Um vergleichbare Sicherheitsstandards zu erreichen und aufrechtzuerhalten, stellt jede Vertragspartei der anderen alle Änderungen ihrer nationalen Gesetzgebung sowie auf Ersuchen Informationen über ihre Sicherheitsverfahren zum Schutz von klassifizierten militärischen Informationen zur Verfügung und erleichtert als notwendig erachtete Besuche von Vertretern der zuständigen Sicherheitsbehörde der anderen Vertragspartei zur Besprechung dieser Verfahren.
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