0.443.2
AS 1996 794
Übersetzung
Abgeschlossen in Strassburg am 2. Oktober 1992
Von der Schweiz unterzeichnet2 am 5. November 1992
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. April 1994
(Stand am 13. Februar 2014)
1 Dieses Übereink. ist für die Schweiz nur noch anwendbar in den Beziehungen mit den Staaten, die dem revidierten Übereink. vom 30. Jan. 2017 (SR 0.443.3 Art. 16; AS 2019 2353) nicht beigetreten sind
2 Ohne Ratifikationsvorbehalt.
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