Die Auslieferung findet für folgende Straftaten statt, sofern die Handlung nach dem Recht des ersuchten Staates mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist:
- 1.
- Tötung, umfassend Mord, Totschlag, Elternmord, Kindesmord, Vergiftung und vorsätzliche Abtreibung;
- 2.
- absichtliche Körperverletzung, welche den Tod oder einen bleibenden Nachteil, dauernde Arbeitsunfähigkeit oder eine schwere Verstümmelung eines Gliedes oder Organes des Körpers verursacht hat;
- 3.
- Notzucht, gewalttätiger Angriff auf die Schamhaftigkeit, Kuppelei, Frauen- und Kinderhandel;
- 4.
- mit oder ohne Gewalt verübter Angriff auf die Schamhaftigkeit von Kindern beider Geschlechter unter 14 Jahren;
- 5.
- Doppelehe;
- 6.
- Menschenraub und widerrechtliche Gefangenhaltung von Personen, Unterdrückung des Personenstandes, Unterschiebung von Kindern;
- 7.
- Aussetzung und bösliches Verlassen von Kindern oder hilflosen Personen, Entführung von Minderjährigen;
- 8.
- Fälschung oder Verfälschung von Münzen oder Papiergeld, von Banknoten oder andern Kreditpapieren mit gesetzlichem Kurs, von Aktien und andern Wertpapieren, die der Staat, Körperschaften, Gesellschaften oder Einzelpersonen ausgegeben haben; Fälschung oder Verfälschung von Postwertzeichen, Stempeln, Marken oder Siegeln des Staates oder öffentlicher Stellen; betrügerischer Gebrauch der gefälschten oder verfälschten Gegenstände der genannten Art, Einführung, Ausgabe oder Inverkehrbringung derselben in betrügerischer Absicht; betrügerischer Gebrauch oder Missbrauch von Siegeln, Stempeln und Marken;
- 9.
- Fälschung von öffentlichen oder privaten Urkunden, Verfälschung von amtlichen Urkunden oder aller Art Handelspapieren; betrügerischer Gebrauch solcher gefälschter oder verfälschter Urkunden; Unterschlagung von Urkunden;
- 10.
- falsches Zeugnis, Verleitung von Zeugen zu falscher Aussage, Meineid in Zivil- und Strafsachen;
- 11.
- Bestechung von öffentlichen Beamten;
- 12.
- Veruntreuung im Amte oder Unterschlagung öffentlicher Gelder; Gebührenüberforderung3, verübt durch Beamte oder Verwalter;
- 13.
- vorsätzliche Brandstiftung; Missbrauch von Sprengstoffen;
- 14.
- vorsätzliche Handlungen, welche die Zerstörung oder Beschädigung von Eisenbahnen, Dampfschiffen, Postwagen, elektrischen Apparaten oder Leitungen (Telegrafen und Telefone) und die Gefährdung ihres Betriebes bewirken können;
- 15.
- Raub, Erpressung, Diebstahl, Hehlerei;
- 16.
- Seeräuberei, vorsätzliche Handlungen, welche das Sinken, die Strandung, die Zerstörung, Unbrauchbarmachung oder Beschädigung eines Schiffes bewirken, sofern dabei eine Gefahr für andere Menschen entstehen kann;
- 17.
- Betrug;
- 18.
- Veruntreuung und Unterschlagung;
- 19.
- betrügerischer Bankerott;
- 20.
- vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Betäubungsmittel.
Die vorstehenden Bezeichnungen umfassen die Tat, den Versuch, die Teilnahme sowie Anstiftung und Begünstigung.
Die Aufzählung der in diesem Artikel bezeichneten Handlungen schliesst nicht aus, dass eine der vertragschliessenden Parteien, unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, die Auslieferung verfolgter oder verurteilter Personen wegen anderer Handlungen beim andern Teil beantragt oder die Auslieferung an diesen bewilligt, sofern die Gesetzgebung des ersuchten Staates dem nicht entgegensteht.