L’Association coopérera en tout temps avec les autorités suisses en vue d’empêcher tout abus des facilités prévues dans cet accord.
Die in diesem Abkommen vorgesehenen steuerlichen Bestimmungen werden nicht eingeräumt, um den Beamten des Verbandes persönliche Vorteile und Annehmlichkeiten zu verschaffen. Sie sind einzig und allein vorgesehen, um die freie Abwicklung der Tätigkeit des Verbandes zu gewährleisten.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.