1 The authority issuing a ruling or the appeal authority may revoke the suspensive effect of an objection or an appeal.
2 If an objection or an appeal is given suspensive effect, the authority issuing the ruling or the appeal authority may take precautionary measures.
1 Die verfügende Behörde und die Beschwerdeinstanz können einer Einsprache oder einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen.
2 Hat eine Einsprache oder eine Beschwerde aufschiebende Wirkung, so kann die verfügende Behörde oder die Beschwerdeinstanz vorsorgliche Massnahmen treffen.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.