1 Installation and aircraft operators participating in the Swiss and the European Union emissions trading systems and the other companies from the EEA admitted to bid in auctions in the European Union which are participating in the auction of emission allowances must submit the following information to the FOEN beforehand:
2 Persons under paragraph 1 are not required to submit a Swiss criminal record certificate if they provide proof by means of notarial certificate that they have not been convicted of any of the criminal offences set out in Article 59a paragraph 1 letter b.
3 Installation and aircraft operators obliged to participate in the ETS in the European Union must provide evidence of an operator account in the EU register and designate an address for service in Switzerland in addition to paragraph 1.
4 The companies from the EEA admitted to bid in auctions in the European Union must designate an address for service in Switzerland and submit the following information in addition to paragraph 1:
7 The information is recorded in the Emissions Trading Registry.
1 Betreiber von Anlagen und von Luftfahrzeugen im EHS der Schweiz und der Europäischen Union sowie die übrigen in der Europäischen Union zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR, die an der Versteigerung von Emissionsrechten teilnehmen, müssen dem BAFU vorgängig die folgenden Angaben einreichen:
2 Personen nach Absatz 1 können auf die Einreichung eines schweizerischen Strafregisterauszuges verzichten, wenn sie mit einer notariellen Bestätigung nachweisen, dass keine Verurteilungen in Zusammenhang mit den in Artikel 59a Absatz 1 Buchstabe b aufgeführten Straftatbeständen vorliegen.
3 In der Europäischen Union zur Teilnahme am EHS verpflichtete Betreiber von Anlagen und von Luftfahrzeugen müssen zusätzlich zu Absatz 1 einen Nachweis eines Betreiberkontos im Unionsregister erbringen sowie ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen.
4 Die in der Europäischen Union zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR müssen zusätzlich zu Absatz 1 ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen und folgende Angaben einreichen:
5 Das BAFU kann zusätzliche Angaben verlangen, sofern es diese für die Teilnahme an der Versteigerung benötigt.
6 Die Identitätsnachweise und Strafregisterauszüge nach Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Angaben nach Absatz 5 müssen beglaubigt werden. Abschriften von ausserhalb der Schweiz ausgestellten Dokumenten müssen überbeglaubigt sein. Das Datum der einzureichenden Dokumente sowie der Beglaubigung oder Überbeglaubigung darf nicht mehr als drei Monate vor dem Antragsdatum liegen.
7 Die Angaben werden im Emissionshandelsregister erfasst.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.