Decisions providing for conditional performance or performance that is subject to counter-performance may not be enforced until the enforcement court has determined that the condition is fulfilled or that the counter-performance has been duly offered, rendered, or guaranteed.
1 Das Vollstreckungsgericht prüft die Vollstreckbarkeit von Amtes wegen.
2 Es setzt der unterlegenen Partei eine kurze Frist zur Stellungnahme.
3 Materiell kann die unterlegene Partei einwenden, dass seit Eröffnung des Entscheids Tatsachen eingetreten sind, welche der Vollstreckung entgegenstehen, wie insbesondere Tilgung, Stundung, Verjährung oder Verwirkung der geschuldeten Leistung. Tilgung und Stundung sind mit Urkunden zu beweisen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.