1 In a bill of exchange payable on sight or at a stated period after presentation for acceptance, the drawer may stipulate that the bill amount will bear interest. For all other bills, the interest rate comment is deemed unwritten.
2 The interest rate must be indicated on the bill of exchange; where there is no such indication, the interest rate comment is deemed unwritten.
3 The interest accrues as of the date on which the bill of exchange was drawn, unless some other date is specified.
1 Eine Urkunde, der einer der im vorstehenden Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als gezogener Wechsel, vorbehaltlich der in den folgenden Absätzen bezeichneten Fälle.
2 Ein Wechsel ohne Angabe der Verfallzeit gilt als Sichtwechsel.
3 Mangels einer besonderen Angabe gilt der bei dem Namen des Bezogenen angegebene Ort als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen.
4 Ein Wechsel ohne Angabe des Ausstellungsortes gilt als ausgestellt an dem Orte, der bei dem Namen des Ausstellers angegeben ist.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.