1 Where one party to a bilateral contract has become insolvent, in particular by virtue of bankruptcy proceedings or execution without satisfaction, and this deterioration in its financial position jeopardises the claim of the other party, the latter may withhold performance until security has been provided for the consideration.
2 He may withdraw from the contract if, on request, no such security is provided within a reasonable time.
1 Ist bei einem zweiseitigen Vertrag der eine Teil zahlungsunfähig geworden, wie namentlich, wenn er in Konkurs geraten oder fruchtlos gepfändet ist, und wird durch diese Verschlechterung der Vermögenslage der Anspruch des andern gefährdet, so kann dieser seine Leistung so lange zurückhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.
2 Wird er innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrage zurücktreten.
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