A party to a bilateral contract may not demand performance until he has discharged or offered to discharge his own obligation, unless the terms or nature of the contract allow him to do so at a later date.
Wer bei einem zweiseitigen Vertrage den andern zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten, es sei denn, dass er nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat.
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