Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die internationale Kindesentführungen betreffen, sind auch auf Rückführungsgesuche anwendbar, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bei kantonalen Instanzen bereits eingereicht worden sind.
Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 20098
8 BRB vom 6. März 2009 (AS 2009 3083).
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