Where an estate passes to a state authority, a formal call to account is made ex officio and the state authority is liable for the debts of the estate only in the amount of the assets it has inherited from the estate.
Bürgschaftsschulden des Erblassers werden im Inventar besonders aufgezeichnet und können gegen den Erben, auch wenn er die Erbschaft annimmt, nur bis zu dem Betrage geltend gemacht werden, der bei der konkursmässigen Tilgung aller Schulden aus der Erbschaft auf die Bürgschaftsschulden fallen würde.
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