1 Within the context of mediation proceedings, the Commissioner shall have access to official documents, even if they are subject to secrecy.
2 The Commissioner and his secretariat shall be subject to official secrecy to the same extent as the authorities whose official documents they inspect or from whom they obtain information.
1 Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens hat die oder der Beauftragte auch Zugang zu amtlichen Dokumenten, die der Geheimhaltung unterliegen.
2 Die oder der Beauftragte und ihr beziehungsweise sein Sekretariat unterstehen dem Amtsgeheimnis im gleichen Ausmass wie die Behörden, in deren amtliche Dokumente sie Einsicht nehmen oder die ihnen Auskunft erteilen.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.