1 If a person asserts his or her right to information or to the correction or deletion of data in ORBIS or in the C-VIS, he or she must provide proof of identity and submit a written application to the SEM.
2 The SEM shall process the request for information in consultation with the authority that recorded the data in ORBIS, or with the state that transmitted the data to the C-VIS.
3 It shall register the request for information.
4 If a person asserts his or her right to the correction or deletion of C-VIS data that was not recorded by the Swiss authorities, the SEM must contact the state that recorded the data within 14 days and must transmit the application to it. The SEM shall notify the person concerned of the transmission of the application.
5 It shall process requests for information, correction or deletion immediately.
6 It shall immediately confirm to the person concerned in writing that it has corrected or deleted the data. If it is not prepared to correct or delete the data, it shall provide reasons for this.
1 Macht eine Person ihr Recht auf Auskunft oder auf Berichtigung oder Löschung von Daten im ORBIS oder im C-VIS geltend, so muss sie sich über ihre Identität ausweisen und ein schriftliches Gesuch beim SEM einreichen.
2 Das SEM bearbeitet Auskunftsgesuche im Einvernehmen mit der Behörde, die die Daten im ORBIS erfasst hat, oder mit dem Staat, der die Daten ans C-VIS übermittelt hat.
3 Es registriert die Auskunftsgesuche.
4 Macht eine Person ihr Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten des C‑VIS geltend, die nicht von schweizerischen Behörden erfasst wurden, so muss das SEM mit dem Staat, der die Daten erfasst hat, innerhalb von 14 Tagen Kontakt aufnehmen und muss ihm das Gesuch übermitteln. Das SEM unterrichtet die betroffene Person über die Übermittlung des Gesuchs.
5 Es bearbeitet Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsgesuche unverzüglich.
6 Es bestätigt der betroffenen Person unverzüglich schriftlich, dass es die Daten berichtigt oder gelöscht hat. Wenn es nicht bereit ist, die Daten zu berichtigen oder zu löschen, so gibt es die Gründe dafür an.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.