Für Banken, die ihre erforderlichen Eigenmittel auf Basis von bewilligungspflichtigen Modellansätzen (IRB, EPE-Modellmethode38, Marktrisiko-Modellansatz oder AMA39) bestimmen, kann die FINMA eine parallele Berechnung der erforderlichen Eigenmittel nach einem aus ihrer Sicht geeigneten Standardansatz verlangen.
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