Die Richtlinien des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements vom 7. September 197710 für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zugunsten des Bundespersonals sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vom 1. November 1985 werden durch diese Verordnung ersetzt.
10 In der AS nicht veröffentlicht.
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