1 Die Mobilfunkkonzessionärinnen müssen auf der Grundlage einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Sicherheitsziele ein Managementsystem für die Informationssicherheit entwickeln, umsetzen und kontinuierlich überprüfen.
2 Im Rahmen dieses Sicherheitsmanagementsystems setzen sie einen Plan für das betriebliche Kontinuitätsmanagement und einen Plan für das Management von Sicherheitsvorfällen um.
Gli articoli 96e‒96g si applicano alle reti mobili conformi alle specifiche tecniche definite a livello internazionale per reti a partire dalla quinta generazione.
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.