1 Das Lenkungsgremium, der Ausschuss und das Architekturboard koordinieren ihre Kommunikation untereinander. Für die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des beratenden Organs ist das EJPD zuständig.
2 Das Lenkungsgremium und der Ausschuss stellen sich ihre Protokolle gegenseitig spätestens fünf Arbeitstage, nachdem die genehmigte Fassung vorliegt, auf elektronischem Weg zu.
3 Die Präsidentin oder der Präsident der KKPKS entscheidet über die Klassifizierung sämtlicher Protokolle des Lenkungsgremiums und des Ausschusses.
1 L
2 L
3 Il presidente della CCPCS decide in merito alla classificazione dei verbali dell’organo direttivo e del comitato.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.