Eine gewerbsmässige Beförderung im Sinne dieser Verordnung liegt dann vor, wenn für diese Beförderung eine Betriebsgenehmigung gemäss den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 19923 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erforderlich ist.
3 ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 1.
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