Der Kanton, in dem der Einsatz erfolgen soll, hat den Nachweis zu erbringen, dass er über die notwendigen personellen Ressourcen verfügt; reichen diese nicht aus, so ist nachzuweisen, dass ein anderer Kanton die fehlenden personellen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.