1 Das EDA ist zuständig für die Bewilligung oder Verweigerung der Einreise in die Schweiz von:
2 Es ist zuständig für die Verlängerung von Visa für kurzfristige Aufenthalte und für den Flughafentransit, die nach Absatz 1 erteilt werden. Diese Kompetenz kann an die Kantone übertragen werden.
3 Das EDA erlässt Weisungen zu den Visa in seinem Zuständigkeitsbereich.
1 Il DFAE e il DFGP sorvegliano l’esecuzione delle disposizioni sul visto.
2 Il DFGP sorveglia l’esecuzione delle altre disposizioni in materia d’entrata.
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Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.