Landesrecht 1 Staat - Volk - Behörden 14 Bürgerrecht. Niederlassung. Aufenthalt
Diritto nazionale 1 Stato - Popolo - Autorità 14 Cittadinanza. Domicilio. Dimora

142.204 Verordnung vom 15. August 2018 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

142.204 Ordinanza del 15 agosto 2018 concernente l'entrata e il rilascio del visto (OEV)

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Art. 35 Staatssekretariat für Migration

1 Das SEM ist zuständig für die Bewilligung oder Verweigerung der Einreise in die Schweiz. Vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten des EDA nach Artikel 38 und der kantonalen Migrationsbehörden nach Artikel 39.

2 Es ist zuständig für die Bewilligung der Einreise in die Schweiz von Personen nach Artikel 4 Absatz 2.

3 Es ist für alle weiteren Aufgaben zuständig, die keiner anderen Bundesbehörde zugewiesen werden, namentlich:

a.
Erlassen von Weisungen zu Visa und Grenzkontrolle, soweit diese nicht unter die europäischen Rechtsvorschriften fallen;
b.
Erlassen von Weisungen zum Entzug von Reisedokumenten, Identitätsausweisen und anderen Nachweisen, die falsch oder gefälscht sind oder für die konkrete Hinweise für eine missbräuchliche Verwendung bestehen;
c.
Erstellen von Lagebildern über die illegale Migration für die Umsetzung der Visumpraxis, der Grenzkontrollen an den Schengener Aussengrenzen und der nationalen Ersatzmassnahmen an den Binnengrenzen; dabei arbeitet das SEM mit interessierten in- und ausländischen Behörden und Organisationen zusammen;
d.
Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung der mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragten Behörden;
e.
Berichterstattung über erteilte und verweigerte Visa und Erstellen der Visumstatistik;
f.
Entwicklung der schweizerischen Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung zusammen mit den betroffenen Behörden des Bundes und der Kantone.

Art. 37 Autorità competenti per il controllo delle condizioni d’entrata alle frontiere esterne e delle condizioni di transito aeroportuale

Le autorità competenti per il controllo delle condizioni d’entrata alle frontiere esterne e delle condizioni di transito aeroportuale rilasciano, rifiutano, annullano e revocano i visti per soggiorni di breve e lunga durata o i visti di transito aeroportuale a nome delle autorità competenti, ossia la SEM, il DFAE e i Cantoni.

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.