1. Wenn ein Umschuldungsantrag aus dem Besteller- oder Schuldnerland eingeht, beraten die Kreditversicherer darüber, wie Probleme, die sich daraus ergeben, gelöst werden sollen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Versicherer.
2. Ist die versicherte Forderung Gegenstand eines Umschuldungsabkommens mit dem Besteller- oder Schuldnerland, konsultiert der Versicherer den Rückversicherer, wenn er diese Forderung verkaufen, tauschen oder erlassen möchte.
3. Der Versicherer hat das Recht, Entschädigungszahlungen zu den vertraglichen Fälligkeiten zu leisten, ohne eine Karenzfrist zu berücksichtigen, welche für die Auszahlung einer Entschädigung üblicherweise vorgesehen ist.
Sempreché gli assicuratori dei crediti non abbiano convenuto altrimenti, tutti i pagamenti riguardanti le diverse transazioni di riassicurazione devono essere effettuati nella valuta utilizzata dall’assicuratore per l’operazione in questione.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.