a. Die Amts- und Arbeitssprachen der ITSO sind Englisch, Französisch und Spanisch.
b. Die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Organs sieht vor, dass Abschriften aller ITSO-Dokumente auf Anforderung umgehend an alle Vertragsparteien verteilt werden.
c. Im Einklang mit der Entschliessung 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt das geschäftsführende Organ dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Spezialorganisationen einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der ITSO zur Kenntnisnahme.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.