a. Die ITSO wird für den Zeitraum von zwölf Jahren nach Artikel XXI durch den Einbehalt bestimmter finanzieller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Übertragung ihres Weltraumsystems auf das Unternehmen finanziert.
b. Wenn die ITSO länger als zwölf Jahre existiert, so erhält sie eine Finanzierung durch das Übereinkommen über Öffentliche Dienste.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.