a. Die ITSO besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele erforderliche volle Rechtsfähigkeit, einschliesslich der Fähigkeit,
b. Jede Vertragspartei trifft alle erforderlichen Massnahmen im Rahmen ihrer Hoheitsgewalt, um diesem Artikel nach ihrem innerstaatlichen Recht Wirksamkeit zu verleihen.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.