Island erhält ein jährliches Kontingent von 5 Genehmigungen, Liechtenstein ein jährliches Kontingent von 3000 und Norwegen ein jährliches Kontingent von 500 für die Periode vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 von einfachen Leerfahrten oder einfachen Fahrten zur Beförderung von leichten Waren im schweizerischen Alpentransit, sofern das tatsächliche Gesamtgewicht des Fahrzeuges im beladenen Zustand 28 t nicht überschreitet, gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benutzung der Infrastruktur in Höhe von CHF 50.00 im Jahre 2001, CHF 60.00 im Jahre 2002, CHF 70.00 im Jahre 2003 und CHF 80.00 im Jahre 2004. Diese Fahrten unterliegen dem gewöhnlichen Kontrollverfahren.
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