Hat die gesuchte Person ihre Zustimmung zu der Auslieferung gegeben, so teilt die ersuchte Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei ihre Entscheidung über die Auslieferung im vereinfachten Verfahren innerhalb von 20 Tagen nach dem Zeitpunkt mit, zu dem die Person zugestimmt hat.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.