1 Bei der Beförderung von Gütern ist ein Luftfrachtbrief auszuhändigen.
2 Der Luftfrachtbrief enthält Folgendes:
3 Der Luftfrachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt:
4 Die Unterschriften des Luftfrachtführers und des Absenders können gedruckt oder durch einen Stempel ersetzt werden.
5 Der Luftfrachtführer kann anstelle des Luftfrachtbriefs elektronische Aufzeichnungen verwenden. In diesem Fall händigt er dem Absender auf dessen Verlangen eine Empfangsbestätigung über die Güter aus, die es ermöglicht, die Sendung genau zu bestimmen und auf die in Absatz 2 angeführten Angaben zurückzugreifen.
6 Handelt es sich um mehrere Frachtstücke, so gilt Folgendes:
1 L’expéditeur établit une lettre de transport aérien pour le transport de marchandises.
2 La lettre de transport aérien doit contenir:
3 La lettre de transport aérien est établie en trois exemplaires originaux:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.