1 Die LBA erlässt die zum Vollzug dieser Verordnung notwendigen Weisungen.
2 Wirken sich Weisungen auf den zivilen Verkehr aus, so holt sie vorgängig die Zustimmung des ASTRA ein.
173 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6015).
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