1 Bei Mehrfachbezug von Veröffentlichungen ausserhalb des Online-Bereichs wird Bezügerkreisen mit unentgeltlichem oder ermässigtem Einzelbezug ab dem zweiten Exemplar ein Mengenrabatt von 20 Prozent berechnet.
2 Bei Mehrfachnutzung digitaler Angebote wird für Bezügerkreise mit unentgeltlichem oder ermässigtem Einzelbezug die Gebühr für Mehrfachnutzung digitaler Angebote berechnet (Anhang).
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.