Elektronische Eingaben, insbesondere unterschriftsbedürftige Dokumente, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Verfahrenspartei oder deren Vertretung versehen sein.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.