Der Staatsrat sorgt für die korrekte Anwendung des kantonalen Rechts sowie für diejenige des Bundesrechts, soweit sie dem Kanton obliegt.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.