1 Der Staatsrat entwirft den Voranschlag und legt die Staatsrechnung vor.
2 Er beschliesst über Ausgaben sowie über den Kauf oder den Verkauf öffentlicher Grundstücke innerhalb der vom Gesetz festgelegten Grenzen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.